Herbert-Hellmann-Allee 46
79189 Bad Krozingen
Kontakt aufnehmen

Aufnahme

shutterstock_243533842kleinInformation und Anmeldung

Informationen rund um das Thema Aufnahme und Entlassung erhalten Sie im Aufnahmebüro: Tel. Nr. 07633 / 93-2879 .

Unsere Zulassung
Unsere Rehabilitationsklinik ist zugelassen für Anschlussheilbehandlung und Geriatrische
Rehabilitation nach § 111 SGB V.

Die Beantragung von stationären Heilverfahren
Sie können selbst bei Ihrem zuständigen Kostenträger (i.d.R. die Krankenkasse) ein stationäres
Heilverfahren beantragen. Dafür erhalten Sie dort ein spezielles Formular.
Gemeinsam mit Ihrem Arzt besprechen Sie die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme,
denn er muss den Antrag gegenüber Ihrem Kostenträger begründen.

Stationäre Anschlussheilbehandlungen (AHB)
Oft kommt es im Anschluss an eine Akutbehandlung
im Krankenhaus zu einer stationären Anschlussheilbehandlung in einer Rehabilitationsklinik.
Bei medizinischer Indikation wird diese Maßnahme vom Arzt und Sozialdienst des Krankenhauses
eingeleitet.

Die Kostenübernahme
Die Kosten Ihrer Behandlung werden von den Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGBV),
Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie Versorgungsämtern je nach Zuständigkeit für Sie übernommen.

Private Krankenversicherungsträger
Die privaten Krankenversicherer übernehmen im Rahmen des individuell vereinbarten Versicherungsvertrages die Kosten für die Behandlung in der Schwarzwaldklinik Geriatrie.
Nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen verfügen unsere Kliniken über die Anerkennung
der Beihilfefähigkeit.

Stationäre und ambulante Anschlussheilbehandlungen (AHB) werden im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt. Bei medizinischer Indikation wird diese Maßnahme vom Arzt und Sozialdienst des Krankenhauses eingeleitet.

Die Kosten der Behandlung werden von den Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V), Renten- und Unfallversicherungsträgern  sowie Versorgungsämtern übernommen. Nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen verfügen unsere Kliniken über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.

Private Krankenversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Behandlung in unseren Rehabilitationskliniken im Rahmen des individuell vereinbarten Versicherungsvertrages.

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