Ansprechpartner
Aufnahme
Leistungen der Medizinischen Rehabilitation
Stationäre und ambulante Heilverfahren können Sie selbst bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) beantragen. Dafür erhalten Sie dort ein spezielles Formular. Gemeinsam mit Ihrem Arzt besprechen Sie die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme, denn er muss den Antrag gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Stationäre / ambulante Anschlussheilbehandlungen (AHB)
werden im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt. Bei medizinischer Indikation wird diese Maßnahme vom Arzt und Sozialdienst des Krankenhauses eingeleitet.
Telefon
0 76 33 / 93 - 68 60 oder
0 76 33 / 93 - 78 60
Unsere Rehabilitationskliniken sind für alle Phasen der Rehabilitation zugelassen: Anschlussheilbehandlung nach §§ 40 und 111 Sozialgesetzbuch (SGB) V, Medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation nach §§ 15 und 16 SGB VI in Kooperation mit dem "Internationalen Bund (IB) Freiburg" und dem "Bildungszentrum Beruf und Gesundheit" des Herz-Zentrums Bad Krozingen.
Die Kosten der Behandlung werden von den Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V), Renten- und Unfallversicherungsträgern, sowie Versorgungsämtern je nach Zuständigkeit übernommen. Nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen verfügen unsere Kliniken über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.
Private Krankenversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Behandlung in unseren Rehabilitationskliniken im Rahmen des individuell vereinbarten Versicherungsvertrages.
